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   VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495   

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VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 (https://dejure.org/2019,44732)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 (https://dejure.org/2019,44732)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2019 - 10 ZB 19.33495 (https://dejure.org/2019,44732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3, § 108 Abs. 2
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 9 LA 164/19

    Verwertung eines vom Verwaltungsgericht nicht in das Verfahren eingeführten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495
    Das gilt auch für die im Asylverfahren verwendeten Erkenntnisse bzw. Erkenntnismittel (BVerfG, B.v. 18.2.1993 - 2 BvR 1869/92 - juris Rn. 18 f.; NdsOVG, B.v. 18.2.2019 - 9 LA 164/19 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 7.2.2014 - 13 A 2386/13.A - juris Rn. 8; Seeger in Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, Stand 1.8.2019, § 78 AsylG Rn. 31).

    Ein zur Zulassung der Berufung führender Verfahrensfehler liegt dann nicht vor, wenn sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben kann, sondern sich nur auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung im Ergebnis nicht ankommt; das Urteil ist dann eben nicht im Sinn des § 108 Abs. 2 VwGO auf eine solche Tatsache "gestützt" (BVerwG, U.v. 15.9.2008 - 1 C 12.08 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 4.7.2008 - 3 B 18.08 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 18.2.2019 - 9 LA 164/19 - juris Rn. 17; Ostrop in Marx, Ausländer- und Asylrecht, 3. Aufl. 2016, § 13 Rn. 27).

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495
    In der Rechtsprechung des EGMR ist geklärt, dass die einem Ausländer im Zielstaat drohende Gefahr ein gewisses Mindestmaß an Schwere erreichen muss, um ein Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK zu begründen (EGMR, U.v. 13.12.2016 - Nr. 41738/10, Papo-shvili/Belgien - NVwZ 2017, 1187 Rn. 174).
  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495
    Dass es im Asylprozess, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylsuchenden und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (stRspr, siehe z.B. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 19.1.2018 - 10 ZB 17.30486 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.10.2017 - 13 A 975/17.A - juris Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495
    Vielmehr bedarf es insoweit der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - Rn. 11), so dass die Frage nach dem Vorliegen eines Abschiebungsverbots nicht grundsätzlich geklärt werden kann (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 10 ZB 18.33218 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495
    Dass es im Asylprozess, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylsuchenden und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (stRspr, siehe z.B. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 6; BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 19.1.2018 - 10 ZB 17.30486 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.10.2017 - 13 A 975/17.A - juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2017 - 13 A 1807/17

    Darlegen der Grundsatzbedeutung der internen Schutzmöglichkeit für gesunde junge

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 16.30735 - juris Rn. 2 ff.; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 5; B.v. 12.12.2016 - 4 A 2939/15.A - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.2008 - 1 C 12.08

    Ausweisung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung; Mündlichkeitsprinzip;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495
    Ein zur Zulassung der Berufung führender Verfahrensfehler liegt dann nicht vor, wenn sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben kann, sondern sich nur auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung im Ergebnis nicht ankommt; das Urteil ist dann eben nicht im Sinn des § 108 Abs. 2 VwGO auf eine solche Tatsache "gestützt" (BVerwG, U.v. 15.9.2008 - 1 C 12.08 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 4.7.2008 - 3 B 18.08 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 18.2.2019 - 9 LA 164/19 - juris Rn. 17; Ostrop in Marx, Ausländer- und Asylrecht, 3. Aufl. 2016, § 13 Rn. 27).
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 16.30735

    Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot - Anwendung der Kriterien des § 60a

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 16.30735 - juris Rn. 2 ff.; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 5; B.v. 12.12.2016 - 4 A 2939/15.A - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495
    Ein zur Zulassung der Berufung führender Verfahrensfehler liegt dann nicht vor, wenn sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens ausgewirkt haben kann, sondern sich nur auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung im Ergebnis nicht ankommt; das Urteil ist dann eben nicht im Sinn des § 108 Abs. 2 VwGO auf eine solche Tatsache "gestützt" (BVerwG, U.v. 15.9.2008 - 1 C 12.08 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 4.7.2008 - 3 B 18.08 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 18.2.2019 - 9 LA 164/19 - juris Rn. 17; Ostrop in Marx, Ausländer- und Asylrecht, 3. Aufl. 2016, § 13 Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 4 A 2939/15

    Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung bzgl. der Verfolgung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 16.30735 - juris Rn. 2 ff.; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 5; B.v. 12.12.2016 - 4 A 2939/15.A - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2014 - 13 A 2386/13

    Gewährleistung der Behandelbarkeit von psychischen Erkrankungen im Kosovo i.R.e.

  • VGH Bayern, 19.01.2018 - 10 ZB 17.30486

    Keine Versagung des rechtlichen Gehörs bei negativer Bewertung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2017 - 13 A 975/17

    Hinweispflicht des Gerichts zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung;

  • VG Würzburg, 05.10.2020 - W 8 K 20.30551

    Interne Schutzmöglichkeit vor einer drohenden Genitalverstümmelung in Nigeria

    Aufgrund dieser Erkenntnislage und gerade angesichts der Beteuerung der Eltern der Klägerin, diese nicht beschneiden lassen zu wollen, ist das Gericht nicht davon überzeugt, dass in Nigeria eine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahr einer Genitalverstümmelung der Klägerin besteht (ebenso VG Augsburg, U.v. 20.2.2020 - Au 9 K 17.35117 - juris; BayVGH, B.v. 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 - juris; jeweils m.w.N.).

    Vorstehendes gilt insbesondere auch für eine interne Schutzmöglichkeit vor einer drohenden Genitalverstümmelung, indem man sich in einer sonstigen Gegend oder in einem städtischen Gebiet niederlässt, in welchem die Beschneidungspraxis nicht mehr verbreitet ist, wie etwa in Lagos, wo die Genitalverstümmelung die absolute Ausnahme darstellt (so ausdrücklich VG Augsburg, U.v. 20.2.2020 - Au 9 K 17.35117 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 - juris).

  • VG Würzburg, 10.08.2020 - W 8 K 20.30330

    Interne Schutzmöglichkeit vor einer drohenden Genitalverstümmelung

    Aufgrund dieser Erkenntnislage und gerade angesichts der Beteuerung der Eltern der Klägerin, diese nicht beschneiden lassen zu wollen, ist das Gericht nicht davon überzeugt, dass in Nigeria eine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahr einer Genitalverstümmelung der Klägerin besteht (ebenso VG Augsburg, U.v. 20.2.2020 - Au 9 K 17.35117 - juris; BayVGH, B.v. 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 - juris; jeweils m.w.N.).

    Vorstehendes gilt insbesondere auch für eine interne Schutzmöglichkeit vor einer drohenden Genitalverstümmelung, indem man sich in einer sonstigen Gegend oder in einem städtischen Gebiet niederlässt, in welchem die Beschneidungspraxis nicht mehr verbreitet ist, wie etwa in Lagos, wo die Genitalverstümmelung die absolute Ausnahme darstellt (so ausdrücklich VG Augsburg, U.v. 20.2.2020 - Au 9 K 17.35117 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 - juris).

  • VG Würzburg, 23.11.2020 - W 8 K 20.30667

    Erfolglose Asylklage (Nigeria)

    Aufgrund dieser Erkenntnislage und gerade angesichts der konkreten Umstände der Klägerin, wie das Bundesamt zutreffend angemerkt hat, ist das Gericht nicht davon überzeugt, dass in Nigeria eine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahr einer Genitalverstümmelung der Klägerin besteht (ebenso VG Augsburg, U.v. 17.9.2020 - Au 9 K 20.30490 - juris; U.v. 20.2.2020 - Au 9 K 17.35117 - juris; BayVGH, B.v. 24.9.2020 - 7 ZB 20.31834; B.v. 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 - juris; jeweils m.w.N.).

    Vorstehendes gilt insbesondere auch für eine interne Schutzmöglichkeit vor einer drohenden Genitalverstümmelung, indem man sich in einer sonstigen Gegend oder in einem städtischen Gebiet niederlässt, in welchem die Beschneidungspraxis nicht mehr verbreitet ist, wie etwa in Lagos, wo die Genitalverstümmelung die absolute Ausnahme darstellt (so ausdrücklich VG Augsburg, U.v. 17.9.2020 - Au 9 K 20.30940 - juris; U.v. 20.2.2020 - Au 9 K 17.35117 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 - juris).

  • VG Würzburg, 10.08.2020 - W 8 K 20.30485

    Erfolglose Asylklage von minderjährigem Kleinkind - Nigeria

    Aufgrund dieser Erkenntnislage und gerade angesichts der Beteuerung der Eltern der Klägerin, diese nicht beschneiden lassen zu wollen, ist das Gericht nicht davon überzeugt, dass in Nigeria eine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahr einer Genitalverstümmelung der Klägerin besteht (ebenso VG Augsburg, U.v. 20.2.2020 - Au 9 K 17.35117 - juris; BayVGH, B.v. 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 - juris; jeweils m.w.N.).

    Vorstehendes gilt insbesondere auch für eine interne Schutzmöglichkeit vor einer drohenden Genitalverstümmelung, indem man sich in einer sonstigen Gegend oder in einem städtischen Gebiet niederlässt, in welchem die Beschneidungspraxis nicht mehr verbreitet ist, wie etwa in Lagos, wo die Genitalverstümmelung die absolute Ausnahme darstellt (so ausdrücklich VG Augsburg, U.v. 20.2.2020 - Au 9 K 17.35117 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 - juris).

  • VG Würzburg, 22.02.2021 - W 8 K 20.30200

    Erfolgreich Asylklage einer Nigerianerin

    Der Verweis der Beklagten auf eine mögliche inländische Aufenthaltsalternative deckt sich mit den vorliegenden Erkenntnissen, wonach eine alleinstehende Frau einer drohenden weiblichen Genitalverstümmelung häufig nur durch Umzug in einer anderen Stadt entgehen könne (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Nigeria, Stand: September 2020, vom 5.12.2020, S. 16 und 17 sowie der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts sowie zahlreicher anderer Gerichte; VG Würzburg, U.v. 23.11.2020 - W 8 K 20.30667 - juris; U.v. 5.10.2020 - W 8 K 20.30551 - juris; U.v. 10.8.2020 - W 8 K 20.30485 - juris; U.v. 25.3.2020 - W 10 K 20.30061; U.v. 21.6.2019 - W 10 K 19.30393; jeweils m.w.N. sowie VG Augsburg, U.v. 12.11.2020 - Au 9 K 18.31082 - juris; U.v. 29.10.2020 - Au 9 K 20.30841 - juris; U.v. 1.10.2020 - Au 9 K 20.30887 - juris; U.v. 17.9.2020 - Au 9 K 20.30940 - juris; U.v. 20.2.2020 - Au 9 K 17.35117 - juris; SaarlVG, U.v. 24.8.2020 - 3 K 588/20 - juris; BayVGH, B.v. 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 - juris).
  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 20.30246

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Verfahrensfehlers

    Das gilt auch für die im Asylverfahren verwendeten Erkenntnisse bzw. Erkenntnismittel (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.), zu denen andere Gerichtsentscheidungen zu rechnen sind, soweit sie (auch) im Hinblick auf ihre tatsächlichen Feststellungen zur Begründung herangezogen werden, unabhängig davon, ob sie den Beteiligten anderweitig bekannt sind (BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.01.2022 - 4 LZ 754/21

    Zustellungen an Ausländer in Aufnahmeeinrichtungen

    Die Darlegung (§ 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung verlangt dementsprechend, dass eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und klärungsfähig, insbesondere entscheidungserheblich, ist und worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. VGH München, Beschl. v. 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495 -, juris Rn. 2).
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